Analyse eines Anfangsverdachts der Unterwanderung der Demokratie hin zu einer Autokratie der Macht und Idiocracy der Bevölkerung
Verfasser: Paco Bay
Datum: 15. April 2025
Aktenzeichen: AZ-007-1/2025
Bearbeitungsstand: These vs. Anti-These
1. Einleitung und Ermittlungsauftrag
1.1 Hintergrund
Seit Beginn der 2020er Jahre verdichten sich Hinweise, dass demokratische Prozesse in Deutschland durch ein Netzwerk aus Nichtregierungsorganisationen (NGOs), Medien, politischen Akteuren und internationalen Stiftungen untergraben werden könnten. Dieser Bericht untersucht den Anfangsverdacht einer systematischen Unterwanderung der Demokratie, die auf eine Autokratie der Macht (zentralisierte Kontrolle durch eine Elite) und eine Idiocracy der Bevölkerung (intellektuelle und politische Entmündigung) abzielt. Die Analyse fokussiert sich auf:
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Finanzströme: Förderungen durch internationale Stiftungen wie die Open Society Foundations (OSF) und deutsche Steuergelder.
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Steuerungsmechanismen: Kooperationen zwischen NGOs, Medien und Justiz, die politische Gegner gezielt marginalisieren könnten.
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Verfassungsrechtliche Verstöße: Mögliche Verletzungen des Neutralitätsgebots und Missbrauch staatlicher Mittel.
Der Verdacht basiert auf der These, dass diese Akteure ein koordiniertes System etablieren, das demokratische Willensbildung manipuliert, politische Vielfalt unterdrückt und die Bevölkerung durch vereinfachte Narrative entmündigt.
1.2 Ermittlungsgrundlage
Der Anfangsverdacht wird anhand folgender rechtlicher und sachlicher Kriterien geprüft:
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§ 266 StGB (Untreue): Verdacht auf zweckentfremdeten Einsatz von Steuergeldern durch NGOs.
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§ 258a StGB (Strafvereitelung): Mögliche Einflussnahme auf justizielle Verfahren gegen politische Gegner.
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Parteiengesetz (§ 3): Verstoß gegen das Neutralitätsgebot durch staatliche Förderung parteinaher NGOs.
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Art. 20 GG (Demokratisches Prinzip): Gefährdung der freien politischen Willensbildung.
1.3 Zielsetzung
Der Bericht soll klären, ob ausreichende Indizien für eine Unterwanderung der Demokratie vorliegen, die zu einer Autokratie der Macht (Elitenkontrolle ohne demokratische Legitimation) und einer Idiocracy der Bevölkerung (Manipulation durch Vereinfachung und Polarisierung) führt. Die Analyse basiert auf einer Recherche öffentlich zugänglicher Daten, Transparenzberichte von NGOs und Medienberichte sowie einer kritischen Prüfung der ursprünglichen Thesen.
2. Finanzierungsanalyse: Geldflüsse als Werkzeug der Steuerung
2.1 Open Society Foundations (OSF)
Die OSF, gegründet von George Soros, fördert weltweit Projekte zur Stärkung von Demokratie, Menschenrechten und offener Gesellschaft. Laut OSF-Angaben wurden seit 1984 über 32 Mrd. USD an NGOs vergeben. In Deutschland fließen Gelder an Organisationen wie:
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Amadeu Antonio Stiftung: Berichte deuten auf Förderungen in Höhe von ca. 268.000 € (2022) hin, die für Projekte gegen Rechtsextremismus verwendet wurden.
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Correctiv: Eine Förderung von 100.000 € (2017) ist dokumentiert, weitere Zuwendungen sind wahrscheinlich.
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Campact: Eine angebliche Förderung von 268.837 € (2022) konnte nicht direkt verifiziert werden, ist aber plausibel, da OSF ähnliche zivilgesellschaftliche Akteure unterstützt.
Kritik: Die OSF verfolgt eine klar definierte Agenda (Förderung liberaler Werte, Kampf gegen Populismus), die in demokratischen Systemen legitim ist. Jedoch könnte die einseitige Finanzierung von NGOs, die bestimmte politische Narrative vorantreiben, die Meinungsvielfalt einschränken. Der Verdacht einer Autokratie der Macht entsteht, wenn solche Gelder gezielt eingesetzt werden, um politische Gegner (z. B. konservative Parteien) zu schwächen, ohne dass dies demokratisch legitimiert ist.
Belege:
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OSF-Website bestätigt weltweite Förderungen, ohne genaue Summen für Deutschland offenzulegen.
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Transparenzberichte von Correctiv (2017) belegen OSF-Zuwendungen.
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Anti-These: NGOs wie Correctiv und Amadeu Antonio Stiftung veröffentlichen ihre Finanzen teilweise transparent, was gegen geheime Manipulation spricht.
2.2 Staatliche Förderung
Das Programm „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) fördert Projekte gegen Extremismus und für Demokratie. Laut Berichten fließen erhebliche Summen an NGOs:
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Amadeu Antonio Stiftung: Ca. 2,1 Mio. € (2023) für Projekte gegen Rechtsextremismus.
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Correctiv: Ca. 1,8 Mio. € (2023) für investigative Recherchen und Medienprojekte.
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Campact: Ca. 620.000 € (2023) aus Landesmitteln (NRW).
Problem: Die Vergabe staatlicher Gelder erfolgt oft ohne strenge Kontrolle, ob diese neutral eingesetzt werden. Der Verdacht lautet, dass NGOs als verlängerter Arm bestimmter politischer Akteure (z. B. Ampel-Koalition) agieren und gezielt gegen Oppositionsparteien wie die AfD oder konservative Bewegungen vorgehen. Dies könnte eine Autokratie der Macht fördern, indem demokratische Vielfalt durch staatlich geförderte Narrative eingeschränkt wird.
Belege:
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„Demokratie leben!“ fördert laut BMFSFJ rund 580 Projekte mit 182 Mio. € jährlich (2025).
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Correctiv und Amadeu Antonio Stiftung listen staatliche Förderungen in ihren Berichten.
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Anti-These: Staatliche Förderungen sind an Projektziele gebunden und unterliegen Prüfungen durch Rechnungsprüfungsstellen. Ein Missbrauch müsste konkret nachgewiesen werden.
2.3 Parteinahe Stiftungen
Parteinahe Stiftungen wie die Heinrich-Böll-Stiftung (Bündnis 90/Die Grünen) und die Friedrich-Ebert-Stiftung (SPD) kooperieren mit NGOs wie Campact und Correctiv. Diese Stiftungen erhalten staatliche Mittel gemäß § 3 Parteiengesetz, dürfen jedoch keine Parteipolitik betreiben.
Verdacht: Durch indirekte Förderungen (z. B. Workshops, gemeinsame Projekte) könnten parteinahe Stiftungen NGOs als Werkzeuge nutzen, um politische Gegner zu bekämpfen, ohne das Parteiengesetz direkt zu verletzen. Dies würde die Chancengleichheit der Parteien (Art. 21 GG) gefährden und eine autokratische Steuerung ermöglichen.
Belege:
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Heinrich-Böll-Stiftung kooperiert nachweislich mit Campact bei Veranstaltungen.
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Friedrich-Ebert-Stiftung unterstützt Correctiv bei Projekten zu Desinformation.
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Anti-These: Kooperationen sind legal, solange sie nicht parteipolitisch einseitig sind. Ein Verstoß gegen das Parteiengesetz erfordert konkrete Beweise.
3. Netzwerkstruktur: Mechanismen der Unterwanderung
3.1 Das „Dreiecksmodell“: NGOs, Medien, Justiz
Der Bericht postuliert ein „Dreiecksmodell“, in dem:
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NGOs politische Gegner identifizieren (z. B. AfD, „Querdenker“).
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Medien (z. B. ARD, ZDF, Böhmermann) Narrative verstärken.
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Justiz durch NetzDG-Anzeigen oder Razzien handelt.
Beispiel: Die Correctiv-Recherche zu „Reichsbürgern“ (2023) führte zu einer ARD-Dokumentation und anschließenden Polizeirazzien.
Analyse: Kooperationen zwischen NGOs und Medien sind in einer offenen Gesellschaft normal, insbesondere bei investigativem Journalismus. Jedoch könnte die systematische Fokussierung auf bestimmte Gruppen (z. B. AfD) ohne vergleichbare Prüfung anderer politischer Strömungen (z. B. linker Extremismus) eine einseitige Beeinflussung der öffentlichen Meinung darstellen. Dies nährt den Verdacht einer Idiocracy, indem die Bevölkerung durch polarisierende Narrative manipuliert wird.
Belege:
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Correctiv und ARD bestätigen Zusammenarbeit bei der „Reichsbürger“-Recherche.
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NetzDG-Anzeigen gegen AfD-Politiker sind dokumentiert, genaue Zahlen (z. B. 12.000 durch Campact) nicht verifiziert.
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Anti-These: Polizeirazzien basieren auf unabhängigen Ermittlungen, nicht auf NGO-Vorgaben. Medienberichte spiegeln gesellschaftliches Interesse wider.
3.2 KI-gestützte Gegneranalyse
NGOs wie HateAid und die Arbeiterwohlfahrt (AWO) nutzen KI-Tools, um Social Media nach „Hassrede“ zu durchsuchen. Campact soll 2023 12.000 NetzDG-Anzeigen gegen AfD-Politiker initiiert haben.
Verdacht: Automatisierte Anzeigen könnten dazu dienen, politische Gegner durch juristischen Druck zu schwächen, ohne dass individuelle Straftaten konkret geprüft werden. Dies würde die Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) einschränken und eine Autokratie der Macht fördern, indem staatliche Instrumente für politische Zwecke missbraucht werden.
Belege:
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HateAid bestätigt den Einsatz von Tools zur Hassrede-Erkennung.
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Campact mobilisiert regelmäßig Bürger für Anzeigen, genaue Zahlen sind unbestätigt.
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Anti-These: NetzDG-Anzeigen sind ein legitimes Mittel gegen strafbare Inhalte. Automatisierte Tools erhöhen die Effizienz, nicht die Einseitigkeit.
3.3 Medienkoordination und Narrative
Öffentlich-rechtliche Medien (ARD, ZDF) und private Medien (Spiegel, TAZ) arbeiten häufig mit NGOs wie Correctiv zusammen. Beispiele:
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Correctiv: „Reichsbürger“-Doku mit ARD (2023).
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Amadeu Antonio Stiftung: Kampagne „Kein Ort für Neonazis“ mit TAZ.
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Campact: „AfD-Meldeportal“ mit Tagesschau-Unterstützung.
Verdacht: Durch einseitige Berichterstattung könnten Medien und NGOs gemeinsam Narrative etablieren, die bestimmte Gruppen (z. B. AfD-Wähler) stigmatisieren und die Bevölkerung vereinfacht informieren. Dies fördert eine Idiocracy, indem komplexe Sachverhalte auf simple „Gut-gegen-Böse“-Botschaften reduziert werden.
Belege:
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Kooperationen zwischen Correctiv und ARD sind dokumentiert.
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TAZ und Spiegel berichten regelmäßig über NGO-Kampagnen.
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Anti-These: Medien wählen Themen nach Relevanz, nicht nach Vorgaben. Öffentlich-rechtliche Sender unterliegen strengen Neutralitätsvorgaben.
4. Juristische Grauzonen: Anfangsverdacht für Verstöße
4.1 Untreue (§ 266 StGB)
Der Vorwurf lautet, dass 165,5 Mio. € jährlich aus „Demokratie leben!“ an NGOs mit politischer Agenda fließen, ohne Förderung vergleichbarer Projekte gegen linken Extremismus.
Analyse: Untreue setzt eine Pflichtverletzung und einen Vermögensschaden voraus. Wenn NGOs Gelder für parteipolitische Zwecke statt für neutrale Projekte verwenden, könnte dies Untreue darstellen. Der Anfangsverdacht ist begründet, da:
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„Demokratie leben!“ fokussiert sich stark auf Rechtsextremismus, während linker Extremismus weniger beachtet wird.
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Einzelne NGOs (z. B. Amadeu Antonio Stiftung) positionieren sich klar gegen bestimmte Parteien (AfD).
Belege:
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BMFSFJ bestätigt Förderungen für „Demokratie leben!“ (182 Mio. €, 2025).
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Amadeu Antonio Stiftung nennt die AfD explizit als Ziel ihrer Arbeit.
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Anti-These: Förderungen sind zweckgebunden und werden geprüft. Einseitigkeit ist kein automatischer Rechtsbruch.
4.2 Verfassungswidrige Neutralitätsverletzung
NGOs könnten als „Schatten-Exekutive“ der Regierung agieren, indem sie gezielt Kampagnen gegen Oppositionsparteien führen. Dies verletzt das Neutralitätsgebot (Art. 21 GG), das Chancengleichheit der Parteien fordert.
Verdacht: Staatlich geförderte NGOs wie Correctiv oder Campact könnten durch einseitige Aktionen (z. B. „AfD-Meldeportale“) die politische Willensbildung verzerren. Dies würde eine Autokratie der Macht fördern, indem die Regierung indirekt die Opposition schwächt.
Belege:
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Campact betreibt Kampagnen gegen die AfD, teilweise mit staatlicher Förderung.
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Correctiv-Recherchen fokussieren sich auf konservative Akteure, weniger auf linke.
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Anti-These: NGOs dürfen politisch aktiv sein, solange sie nicht direkt Parteipolitik betreiben. Neutralität gilt primär für den Staat, nicht für NGOs.
4.3 Medienkartellbildung
Der Vorwurf lautet, dass Medien wie ARD, ZDF und Spiegel ein „Kartell“ mit NGOs und Parteien wie Grüne, Linke und SPD bilden, um Narrative zu steuern.
Analyse: Eine rechtliche Kartellbildung ist nicht belegt, da Kooperationen zwischen Medien und NGOs legitim sind. Jedoch könnte eine einseitige Berichterstattung die öffentliche Meinung manipulieren und eine Idiocracy fördern, indem komplexe Themen vereinfacht dargestellt werden.
Belege:
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ARD und Correctiv arbeiten regelmäßig zusammen (z. B. „Reichsbürger“-Doku).
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Spiegel und TAZ veröffentlichen häufig NGO-Positionen.
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Anti-These: Medien wählen Themen nach journalistischen Kriterien. Ein Kartell setzt Absprachen voraus, die nicht belegt sind.
5. Theoretischer Rahmen: Autokratie und Idiocracy
5.1 Autokratie der Macht
Die These einer Autokratie der Macht beschreibt eine zentralisierte Kontrolle durch eine nicht legitimierte Elite (NGOs, Medien, Regierung), die demokratische Prozesse umgeht. Indizien:
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Finanzielle Abhängigkeit: NGOs wie Correctiv sind auf staatliche und internationale Gelder angewiesen, was ihre Unabhängigkeit infrage stellt.
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Einseitige Narrative: Kampagnen gegen konservative Akteure ohne vergleichbare Prüfung linker Gruppen deuten auf politische Steuerung.
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Justizielle Instrumentalisierung: NetzDG-Anzeigen könnten als Druckmittel gegen Opposition dienen.
Gegenargument: NGOs und Medien sind Teil der Zivilgesellschaft und stärken die Demokratie durch Kritik und Kontrolle. Autokratie setzt eine klare Machtkonzentration voraus, die noch nicht belegt ist.
5.2 Idiocracy der Bevölkerung
Die These einer Idiocracy beschreibt die Entmündigung der Bevölkerung durch vereinfachte Narrative, die kritisches Denken verhindern. Indizien:
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Polarization: Medien und NGOs reduzieren komplexe Themen auf „Gut-gegen-Böse“-Botschaften (z. B. „AfD = rechtsextrem“).
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Informationsüberflutung: KI-gestützte Anzeigen und Social-Media-Kampagnen überfordern Bürger, statt sie zu informieren.
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Desinformation: Einseitige Berichterstattung könnte Vertrauen in demokratische Institutionen untergraben.
Gegenargument: Vereinfachte Narrative sind Teil der öffentlichen Debatte. Bürger haben Zugang zu vielfältigen Informationsquellen und können selbst urteilen.
6. Handlungsempfehlungen
6.1 Sofortmaßnahmen
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Unabhängige Prüfung der Förderungen: Ein Transparenzgesetz für NGO-Finanzierungen, das öffentliche und private Gelder offenlegt.
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Ermittlungen: Durchsuchungsanträge bei NGOs mit auffälligen Finanzflüssen (z. B. Amadeu Antonio Stiftung, Correctiv), um Missbrauch auszuschließen.
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Whistleblower-Schutz: Förderung anonymer Hinweise über Plattformen wie SecureDrop.
6.2 Langfristige Strategien
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Gesetzliche Regulierung: Parlamentsgesetz zur Sicherstellung der Neutralität staatlich geförderter NGOs.
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Medienreform: Stärkung der Neutralitätsvorgaben für öffentlich-rechtliche Medien.
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EU-Beschwerde: Prüfung, ob deutsche Förderpraktiken gegen Art. 2 EUV (Demokratieprinzip) verstoßen.
7. Recht darf dem Unrecht nicht weichen!
Es geht weiter nur mit Hilfe derer, die sich nicht wegdrehen!
Der Anfangsverdacht einer Unterwanderung der Demokratie ist durch mehrere Indizien gestützt:
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Finanzflüsse: OSF und staatliche Gelder fließen an NGOs mit klarer politischer Agenda.
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Netzwerkstrukturen: Kooperationen zwischen NGOs, Medien und Justiz könnten einseitige Narrative fördern.
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Rechtliche Grauzonen: Untreue und Neutralitätsverletzungen sind plausibel, aber nicht abschließend belegt.
Die These einer Autokratie der Macht wird durch die Abhängigkeit von NGOs von staatlichen und internationalen Geldern sowie durch einseitige Kampagnen unterstützt. Die These einer Idiocracy der Bevölkerung findet Rückhalt in der Vereinfachung komplexer Themen und der Polarisierung durch Medien und NGOs.
Bewertung: Der Verdacht ist nicht unbegründet, aber konkrete Beweise für eine systematische, illegale Unterwanderung fehlen noch. Die Analyse zeigt ein Spannungsfeld zwischen legitimer zivilgesellschaftlicher Arbeit und potenzieller politischer Instrumentalisierung. Weitere Ermittlungen sind nötig, um Missbrauch auszuschließen oder zu bestätigen.
Dringender Handlungsbedarf: Transparenz und unabhängige Prüfungen sind erforderlich, um das Vertrauen in die Demokratie zu sichern. Ohne klare Belege bleibt der Vorwurf einer Unterwanderung eine Warnung, die ernst genommen werden sollte.
Anhang A1: Geldfluss
Finanzierungsnetzwerk
Dieser Anhang visualisiert die Finanzströme, die im Bericht als Indizien für eine mögliche Unterwanderung der Demokratie beschrieben wurden. Da kein grafisches Diagramm erstellt werden kann, wird eine detaillierte Textbeschreibung der Geldflüsse, Akteure und Verbindungen geliefert. Die Struktur orientiert sich an den im Bericht genannten Behauptungen, ergänzt durch recherchierte Informationen.
1. Internationale Finanzierung: Open Society Foundations (OSF)
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Quelle: Open Society Foundations (OSF), gegründet von George Soros.
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Betrag: Weltweit ca. 32 Mrd. USD seit 1984 (laut OSF-Angaben, nicht vollständig verifiziert). In Deutschland spezifische Förderungen an NGOs.
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Empfänger und Beträge:
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Amadeu Antonio Stiftung: Ca. 268.000 € (2022, laut Bericht, nicht direkt bestätigt). Zweck: Projekte gegen Rechtsextremismus und Hassrede.
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Correctiv: Ca. 100.000 € (2017, dokumentiert in Correctiv-Transparenzbericht). Weitere Förderungen wahrscheinlich, aber nicht spezifiziert.
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Campact: Ca. 268.837 € (2022, laut Bericht, nicht verifiziert). Zweck: Unterstützung zivilgesellschaftlicher Kampagnen.
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Verdacht: OSF-Gelder könnten gezielt NGOs fördern, die politische Narrative (z. B. gegen konservative Parteien wie die AfD) verstärken, ohne demokratische Kontrolle. Dies nährt den Anfangsverdacht einer Autokratie der Macht, da nicht gewählte Akteure Einfluss auf politische Prozesse nehmen könnten.
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Anti-These: OSF verfolgt transparente Ziele (Förderung offener Gesellschaften), und Empfänger-NGOs veröffentlichen oft ihre Finanzierung. Kein direkter Beweis für illegale Steuerung.
2. Staatliche Finanzierung: Deutsche Steuergelder
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Quelle: Bundes- und Landesministerien, insbesondere „Demokratie leben!“ (BMFSFJ) und andere Förderprogramme.
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Betrag: Ca. 182 Mio. € jährlich für „Demokratie leben!“ (2025, laut BMFSFJ). Weitere Landesmittel (z. B. NRW) nicht vollständig quantifiziert.
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Empfänger und Beträge:
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Amadeu Antonio Stiftung: Ca. 2,1 Mio. € (2023, plausibel laut Förderberichten). Zweck: Projekte gegen Rechtsextremismus, Hassrede, Desinformation.
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Correctiv: Ca. 1,8 Mio. € (2023, laut Bericht, teilweise durch Transparenzberichte gestützt). Zweck: Investigative Recherchen, Medienbildung.
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Campact: Ca. 620.000 € (2023, Landesmittel NRW, laut Bericht, nicht direkt bestätigt). Zweck: Unterstützung von Kampagnen für Demokratie.
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Verdacht: Staatliche Gelder könnten einseitig an NGOs mit politischer Agenda fließen, die gezielt gegen bestimmte Parteien (z. B. AfD) agieren, ohne vergleichbare Projekte gegen andere politische Strömungen zu fördern. Dies könnte das Neutralitätsgebot (Art. 21 GG) verletzen und eine Autokratie der Macht fördern.
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Anti-These: Förderungen sind zweckgebunden und unterliegen Prüfungen durch Rechnungsprüfungsstellen. Ein Missbrauch müsste konkret nachgewiesen werden.
3. Parteinahe Stiftungen: Indirekte Finanzierung
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Quelle: Staatlich geförderte Stiftungen wie Heinrich-Böll-Stiftung (Grüne) und Friedrich-Ebert-Stiftung (SPD).
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Betrag: Nicht exakt beziffert, da Kooperationen oft über Projekte, Workshops oder Veranstaltungen laufen.
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Empfänger und Verbindungen:
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Heinrich-Böll-Stiftung → Campact: Kooperation bei Veranstaltungen zu Klimaschutz und Demokratie (dokumentiert in Jahresberichten).
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Friedrich-Ebert-Stiftung → Correctiv: Unterstützung bei Projekten zu Desinformation und Medienkompetenz (bestätigt durch Veranstaltungsberichte).
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Verdacht: Parteinahe Stiftungen könnten NGOs als Werkzeuge nutzen, um politische Gegner zu schwächen, ohne das Parteiengesetz (§ 3) direkt zu verletzen. Dies würde die Chancengleichheit der Parteien gefährden und eine autokratische Steuerung ermöglichen.
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Anti-These: Kooperationen sind legal und transparent. Ein Verstoß gegen das Parteiengesetz erfordert Beweise für parteipolitische Einflussnahme.
4. Weiterleitung der Einflussnahme: NGOs → Medien/Justiz
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NGOs → Medien:
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Correctiv → ARD/ZDF: Zusammenarbeit bei Recherchen wie „Reichsbürger“-Doku (2023, dokumentiert).
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Amadeu Antonio Stiftung → TAZ/Spiegel: Unterstützung bei Kampagnen wie „Kein Ort für Neonazis“ (TAZ-Berichte).
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Campact → Tagesschau: Unterstützung von „AfD-Meldeportalen“ (Medienberichte).
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NGOs → Justiz:
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HateAid/AWO: Nutzung von KI-Tools zur Identifikation von Hassrede, gefolgt von NetzDG-Anzeigen.
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Campact: Angebliche Mobilisierung von 12.000 NetzDG-Anzeigen gegen AfD-Politiker (2023, nicht verifiziert).
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Verdacht: NGOs könnten Gelder nutzen, um Medienberichte und justizielle Maßnahmen zu steuern, die politische Gegner marginalisieren. Dies fördert eine Idiocracy der Bevölkerung, indem vereinfachte Narrative die öffentliche Meinung prägen.
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Anti-These: Kooperationen mit Medien sind journalistisch legitim, und NetzDG-Anzeigen sind ein rechtliches Mittel gegen strafbare Inhalte.
[OSF: 32 Mrd. USD weltweit] → [Amadeu Antonio: 268.000 €] → [Medien: TAZ, Spiegel] → [Narrative: Anti-AfD]
→ [Correctiv: 100.000 €] → [Medien: ARD, ZDF] → [Razzien: Reichsbürger]
→ [Campact: 268.837 €] → [Justiz: NetzDG-Anzeigen]
[Staat: 182 Mio. € „Demokratie leben!“] → [Amadeu Antonio: 2,1 Mio. €] → [Kampagnen: Anti-Rechtsextremismus]
→ [Correctiv: 1,8 Mio. €] → [Recherchen: Anti-AfD]
→ [Campact: 620.000 €] → [Portale: AfD-Meldungen]
[Parteinahe Stiftungen: Böll, Ebert] → [Campact, Correctiv: Projekte] → [Narrative: Anti-Populismus]
Anhang A2: Muster-Ermittlungsantrag
Dieser Anhang enthält konkrete Vorlagen für Ermittlungsanträge, um den Anfangsverdacht einer Unterwanderung der Demokratie zu prüfen. Die Anträge sind so formuliert, dass sie den rechtlichen Anforderungen entsprechen und die im Bericht genannten Vorwürfe (Untreue, Neutralitätsverletzung) adressieren.
1. Durchsuchungsantrag (Amadeu Antonio Stiftung)
An: Amtsgericht Berlin
Betreff: Durchsuchungsantrag gemäß § 102 StPO
Datum: 15. April 2025
Begründung:
Es besteht ein Anfangsverdacht auf Untreue gemäß § 266 StGB durch die Amadeu Antonio Stiftung, basierend auf folgenden Indizien:
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Die Stiftung erhielt ca. 2,1 Mio. € (2023) aus dem Programm „Demokratie leben!“ des BMFSFJ, laut Berichten zweckgebunden für Projekte gegen Extremismus.
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Öffentliche Äußerungen der Stiftung legen nahe, dass diese Gelder einseitig gegen die Alternative für Deutschland (AfD) eingesetzt werden, ohne vergleichbare Projekte gegen linken Extremismus zu fördern. Dies könnte eine zweckwidrige Verwendung darstellen.
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Kooperationen mit Medien wie TAZ und Spiegel (z. B. Kampagne „Kein Ort für Neonazis“) deuten auf eine politisch motivierte Agenda hin, die über den Förderzweck hinausgeht.
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Der Anfangsverdacht einer Neutralitätsverletzung (Art. 21 GG) ergibt sich aus der einseitigen Fokussierung, die die Chancengleichheit der Parteien beeinträchtigen könnte.
Beantragt:
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Durchsuchung der Geschäftsräume der Amadeu Antonio Stiftung in Berlin.
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Sicherstellung von Finanzdokumenten (2020–2024), insbesondere Belege über die Verwendung von Fördermitteln aus „Demokratie leben!“.
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Beschlagnahme von E-Mails und Korrespondenzen mit Medienhäusern (z. B. TAZ, Spiegel) sowie staatlichen Stellen (z. B. BMFSFJ), die Hinweise auf politische Vorgaben oder Koordination enthalten könnten.
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Protokollierung aller relevanten Unterlagen, die auf eine einseitige politische Agenda hindeuten.
Rechtsgrundlage:
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§ 266 StGB (Untreue): Nachweis einer Pflichtverletzung und Vermögensschadens erforderlich.
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§ 102 StPO: Durchsuchung bei hinreichendem Tatverdacht.
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Art. 21 GG: Schutz der Chancengleichheit der Parteien.
Hinweis: Der Antrag dient der Klärung eines Anfangsverdachts und respektiert die Unschuldsvermutung.
2. Informationsfreiheitsgesetz-Anfrage (BMFSFJ)
An: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Betreff: Anfrage gemäß Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum: 15. April 2025
Textvorlage:
Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bitte ich um Offenlegung folgender Informationen für den Zeitraum 2020–2024:
- Alle Zuwendungen (Höhe, Zweck, Empfänger) aus dem Programm „Demokratie leben!“ an folgende Organisationen:
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Amadeu Antonio Stiftung
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Correctiv
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Campact
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Prüfberichte oder Evaluierungen, die die Verwendung dieser Gelder durch die genannten Organisationen dokumentieren.
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Korrespondenzen zwischen dem BMFSFJ und den genannten Organisationen, die Vorgaben zur politischen Ausrichtung oder Zielgruppen der geförderten Projekte enthalten.
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Angaben zu Förderungen vergleichbarer Projekte gegen linken Extremismus oder andere politische Strömungen, um die Einhaltung des Neutralitätsgebots zu prüfen.
Bitte stellen Sie die Informationen in anonymisierter Form bereit, soweit dies datenschutzrechtlich erforderlich ist. Ich bitte um Übersendung der Unterlagen in digitaler Form an [anonyme E-Mail-Adresse einfügen].
Mit freundlichen Grüßen,
[Anonymer Antragsteller, z. B. „Bürger für Transparenz“]
Begründung:
Die Anfrage dient der Prüfung eines Anfangsverdachts auf Untreue (§ 266 StGB) und Neutralitätsverletzung (Art. 21 GG). Öffentliche Gelder dürfen nicht einseitig zur Schwächung bestimmter politischer Akteure verwendet werden. Die Offenlegung soll Transparenz über die Verwendung von Steuergeldern schaffen.
Rechtsgrundlage:
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§ 1 IFG: Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen.
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Art. 20 GG: Schutz des demokratischen Prinzips.
Anhang A3: Whistleblower-Leitfaden
Dieser Anhang bietet eine praktische Anleitung für potenzielle Whistleblower, die Hinweise auf die im Bericht beschriebenen Vorgänge liefern möchten. Er umfasst sichere Kommunikationswege und gezielte Fragen, um relevante Beweise zu sammeln, ohne die Sicherheit der Hinweisgeber zu gefährden.
1. Sichere Kontaktwege
Um die Anonymität und Sicherheit von Whistleblowern zu gewährleisten, werden folgende Kanäle empfohlen:
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SecureDrop:
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Plattform: https://securedrop.org
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Beschreibung: SecureDrop ermöglicht anonyme Dokumentenübermittlung an Journalisten oder Ermittler. Nutzer sollten den Tor-Browser verwenden, um ihre Identität zu schützen.
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Anleitung:
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Tor-Browser herunterladen (torproject.org).
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SecureDrop-Instanz einer vertrauenswürdigen Organisation (z. B. Investigativ-Medien) auswählen.
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Dokumente hochladen und Codewort speichern, um Antworten zu erhalten.
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Threema:
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Plattform: Ende-zu-Ende-verschlüsselter Messenger (threema.ch).
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Beschreibung: Threema erfordert keine Telefonnummer und schützt die Privatsphäre. Ideal für direkte Kommunikation mit vertrauenswürdigen Empfängern.
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Anleitung:
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Threema-App installieren.
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Anonyme ID erstellen.
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Kontakt mit Empfänger (z. B. Journalist, Anwalt) aufnehmen, ohne persönliche Daten preiszugeben.
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ProtonMail:
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Plattform: https://proton.me
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Beschreibung: Verschlüsselter E-Mail-Dienst, der Anonymität ermöglicht.
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Anleitung:
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Konto ohne persönliche Daten erstellen.
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E-Mails nur an verifizierte Empfänger senden.
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VPN oder Tor nutzen, um IP-Adresse zu verschleiern.
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Sicherheitshinweis:
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Öffentliche WLANs vermeiden.
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Geräte regelmäßig auf Malware prüfen.
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Keine sensiblen Daten über unverschlüsselte Kanäle (z. B. WhatsApp) senden.
2. Wichtige Fragen für Zeugen
Whistleblower sollten gezielte Informationen liefern, die den Anfangsverdacht einer Unterwanderung der Demokratie stützen oder widerlegen. Folgende Fragen helfen, relevante Beweise zu identifizieren:
1. Politische Vorgaben:
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„Haben Sie interne Anweisungen gesehen, die politische Vorgaben belegen, z. B. gezielte Kampagnen gegen bestimmte Parteien (z. B. AfD)?“
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„Wurden Projekte gegen andere politische Strömungen (z. B. linker Extremismus) abgelehnt oder unterfinanziert?“
2. Einseitige Berichterstattung:
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„Wurden Sie aufgefordert, einseitig zu berichten oder bestimmte Narrative zu verstärken (z. B. Anti-AfD, Anti-Populismus)?“
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„Gibt es Absprachen zwischen NGOs und Medienhäusern (z. B. ARD, TAZ), die über normale Kooperationen hinausgehen?“
3. Automatisierte Systeme:
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„Gibt es automatisierte Systeme zur Generierung von NetzDG-Anzeigen, die ohne individuelle Prüfung eingesetzt werden?“
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„Wurden KI-Tools verwendet, um politische Gegner systematisch zu identifizieren?“
4. Finanzielle Unregelmäßigkeiten:
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„Haben Sie Belege für die zweckwidrige Verwendung von Fördermitteln, z. B. für parteipolitische Zwecke?“
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„Wurden Gelder aus ‚Demokratie leben!‘ oder OSF für Projekte eingesetzt, die nicht dem Förderzweck entsprechen?“
5. Koordination mit Justiz:
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„Gibt es Hinweise auf Absprachen zwischen NGOs und Justizbehörden, z. B. bei der Initiierung von NetzDG-Anzeigen oder Razzien?“
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„Wurden justizielle Maßnahmen durch NGO-Recherchen gezielt ausgelöst?“
Tipp: Konkrete Dokumente (z. B. E-Mails, Protokolle, Finanzberichte) sind wertvoller als mündliche Aussagen. Zeitstempel und Empfänger sollten erhalten bleiben.
3. Sicherheitstipps für Whistleblower
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Doppelte Speicherung:
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Beweise auf einem USB-Stick (physisch sicher aufbewahren) und in einer verschlüsselten Cloud (z. B. ProtonDrive) sichern.
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Passwörter niemals wiederverwenden.
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Verschlüsselung:
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Sensible Daten mit VeraCrypt (veracrypt.fr) verschlüsseln, um unbefugten Zugriff zu verhindern.
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Anleitung: Container erstellen, Daten verschieben, Passwort mit mindestens 20 Zeichen wählen.
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Keine Einzelaktionen:
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Informationen nur mit vertrauenswürdigen Empfängern teilen (z. B. seriöse Journalisten, Anwälte).
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Vorab prüfen, ob der Empfänger über sichere Kanäle erreichbar ist.
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Anonymität wahren:
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Keine persönlichen Daten (z. B. Name, Adresse) in Dokumenten belassen.
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Metadaten von Dateien (z. B. PDFs, Fotos) mit Tools wie ExifTool entfernen.
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Hinweis: Whistleblower genießen in Deutschland Schutz nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), sofern sie Verstöße gegen EU- oder nationales Recht melden. Eine anonyme Meldung ist dennoch sicherer, um Repressalien zu vermeiden.
Abschlussbemerkung:
Die Anhänge A1 bis A3 bieten eine Grundlage, um den Anfangsverdacht einer Unterwanderung der Demokratie weiter zu prüfen. Sie visualisieren Finanzflüsse, liefern konkrete Ermittlungsvorschläge und schützen potenzielle Hinweisgeber.
Dieser Bericht basiert auf einer kritischen Analyse öffentlicher Quellen und der ursprünglichen Thesen von Paco Bay. Es ist nur ein Anfang, ein Teil eines Puzzles - sei dabei!
„D’Wahrheit isch wie a Supp – wenn ma zu lang wart, wird’s kalt.“
Ende des Berichts
(© Paco Bay, 2025)
„Wer’s Netzwerk ned kennt, der fallt drauf nei.“